SONDERBESCHREIBUNG ENEV-KONFORMER BETRIEB EINER INDUSTRIEFÄCHENHEIZUNG OHNE DÄMMUNG

  • Nach dem FDS-Spezialverfahren
  • EnEV-konform und gemäß DIN V 18599
  • Anstehender Boden wird als Wärmepuffer genutzt (Ausbildung einer Wärmelinse)
  • Wärmelinsentiefe in der Regel 2,5 m
  • Wärmepuffer wird im Herbst geladen und bei Kaltperioden genutzt
  • Hierdurch Minimierung der Wärmeerzeugungsleistung möglich

GRUNDLAGEN ZUR BEFREIUNG DER DÄMMUNG NACH ENEV

  • Der Grundwasserspiegel muss 2,5 m unter der Bodenplatte liegen.
    Begründung: Liegt der Grundwasserspiegel höher, trägt das Wasser die Wärme weg.
  • Der Energieaufwand der Flächenheizung (ca. 2,34 € / qm Jahr) wir in Amortisation zur Perimeterdämung (ca. 12,50 € / qm) gerechnet.
  • Berufend auf den § 25 der EnEv (Härtefallklausel) wird diese Berechnung der Bauaufsichtsbeförde zur Prüfung übergeben.
  • Liegt die Amortisation über 30 Jahre, liegt ein Härtefall vor und die Bauaufsichtsbehörde erteilt eine formlose Befreiung aus der Dämmpflicht.