SONDERBESCHREIBUNG ENEV-KONFORMER BETRIEB EINER INDUSTRIEFÄCHENHEIZUNG OHNE DÄMMUNG
- Nach dem FDS-Spezialverfahren
- EnEV-konform und gemäß DIN V 18599
- Anstehender Boden wird als Wärmepuffer genutzt (Ausbildung einer Wärmelinse)
- Wärmelinsentiefe in der Regel 2,5 m
- Wärmepuffer wird im Herbst geladen und bei Kaltperioden genutzt
- Hierdurch Minimierung der Wärmeerzeugungsleistung möglich
GRUNDLAGEN ZUR BEFREIUNG DER DÄMMUNG NACH ENEV
- Der Grundwasserspiegel muss 2,5 m unter der Bodenplatte liegen.
Begründung: Liegt der Grundwasserspiegel höher, trägt das Wasser die Wärme weg. - Der Energieaufwand der Flächenheizung (ca. 2,34 € / qm Jahr) wir in Amortisation zur Perimeterdämung (ca. 12,50 € / qm) gerechnet.
- Berufend auf den § 25 der EnEv (Härtefallklausel) wird diese Berechnung der Bauaufsichtsbeförde zur Prüfung übergeben.
- Liegt die Amortisation über 30 Jahre, liegt ein Härtefall vor und die Bauaufsichtsbehörde erteilt eine formlose Befreiung aus der Dämmpflicht.